Alimente

Alimente

Alimente können für Ehepartner nach einer Scheidung richtig ins Geld gehen. Eine Familie ist eine Bedarfsgemeinschaft und somit gilt das Solidaritätsprinzip; deshalb muss nach der Trennung z.B. gemäß Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltspflichtige im Schnitt drei siebtel seines Einkommens zahlen. Für die Deckung der eigenen Kosten bzw. den Aufbau eines neuen Lebens bleibt da oft nicht viel übrig. So mancher Unterhaltspflichtige fragt sich da, ob es fair ist, dass er dem alleinerziehenden Partner monatlich das hart erarbeitete Geld zahlen muss und dieser sich ein schönes Leben machen darf. Zwar wurde gesetzlich neu geregelt, dass auch Alleinerziehende einer Vollzeitarbeit nachgehen müssen, sofern eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind ab drei Jahren besteht, die Richter an deutschen Gerichten ignorieren jedoch diese Regelung noch immer in den meisten Fällen.

Ein Vertrag sorgt vor

Hohe oder belastende Alimente können Sie jedoch einschränken, wenn Sie vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abschließen. Dieser regelt die wichtigsten Bereiche wenn es um Ihr Vermögen und Ihre Verpflichtungen geht. Sinnvoll ist dies nicht nur bei Fragen um Unterhalt bzw. Alimente, sondern auch der Güterstand und Versorgungsausgleich sind weitere wichtige Entscheidungspunkte.

Auch wenn die Eheschließung kurz bevorsteht und Sie Ihren Partner nicht vor den Kopf stoßen wollen, sollten Sie diese Punkte miteinander besprechen. Themen wie der Ehevertrag oder das Testament sind zwar nicht unbedingt die angenehmsten, aber von immenser Wichtigkeit, da eine vorherige Besprechung und schriftliche Festlegung den Betroffenen später viel Ärger und Sorgen erspart.

Wenn Sie später also nicht ein unangenehmes Erwachen erleben möchten und schon vorher auf Nummer Sicher gehen wollen, kontaktieren Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Ihren persönlichen Ehevertrag. Dieser wird Ihnen nach eingehender Beratung einen genau auf Sie abgestimmten Vertrag erstellen, der Sie dann vor dem Traualtar beruhigt "Ja, ich will" sagen lassen kann.