Die Unterhaltsberechnung

Die Unterhaltsberechnung

Man will sich lieben und ehren, aber auch wenn es keiner wahrhaben will: Es kann auch einmal zu Ende sein. Sehr wenig hat Bestand, das zeigt auch die 50%ige Scheidungsrate in Deutschland. Natürlich will man vor der Eheschließung diesen Umstand nur ungern in Betracht ziehen. Man heiratet, WEIL man seinen Partner liebt und überzeugt ist, dass es für immer hält. Trotz alledem ist es nicht falsch oder zeugt von Misstrauen, wenn man einen Ehevertrag abschließen will. In einem solchen wird nicht nur eine Unterhaltsberechnung und -regelung bis hin zum Ausschluss des nachehelichen Unterhalts vorgenommen, sondern es werden auch Versorgungsausgleich und Güterstand geregelt. Natürlich heiratet man aus Liebe- ein Ehevertrag stellt diesen emotionalen Bereich jedoch nicht in Zweifel, sondern regelt nur den rationalen Teil einer Ehe. Mehr nicht.

Faire Festlungen im Ehevertrag

Sollte man sich für einen Ehevertrag entscheiden, kann man durch einen Anwalt eine Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Dabei wird berechnet und festgelegt, ob und wenn ja, wie viel Geld der unterhaltsberechtigte Partner und evtl. Kinder im Falle einer Scheidung erhalten. Unangemessenen Forderungen oder Unterhaltszahlungen, die Sie zu sehr belasten könnten, werden so einen Riegel vorgeschoben. Aber auch eine Festlegung des Güterstands macht Sinn. Geht man eine Ehe ohne diese Festlegung ein, lebt man automatisch in einer Zugewinngemeinschaft, d.h. bei einer Scheidung wird hinzugewonnenes Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Nicht immer geht eine solche Aufteilung gerecht vonstatten, sodass im nach hinein ein Ehevertrag mit der Entscheidung einer Gütertrennung sinnvoller ist.

Hinsichtlich Fragen wie Unterhaltsberechnung oder Güterstand sollte man sich jedoch fachlich kompetent beraten lassen, damit der Ehevertrag auch gerichtsverwertbar ist. Zudem muss der Vertrag letztendlich notariell beglaubigt werden.