Scheidung & Unterhalt

Scheidung Unterhalt

Nach der neuen gesetzlichen Regelung müssen geschiedene Ehepartner, auch trotz Kindererziehung, einen Vollzeitjob zum Lebensunterhalt annehmen und dürfen sich nicht vom Ex-Partner "aushalten" lassen. Soweit so gut. Aber trotz eindeutiger Gesetzesregelung wird vor vielen deutschen Familiengerichten noch immer nach altem Recht entschieden. Danach muss der eine Partner arbeiten und dem erwerbslosen Partner nach der Scheidung Unterhalt zahlen.

Zu Recht fühlen sich viele Ex-Partner benachteiligt und fragen sich, was sie hätten anders machen können.

Eine gute Möglichkeit wäre gewesen, vor der Eheschließung (natürlich ist das auch noch im Laufe einer Ehe möglich) einen Ehevertrag abzuschließen und somit die möglichen Konsequenzen einer Scheidung zu regeln.

In vielen Fällen gilt leider das Sprichwort: Im Nachhinein ist man immer schlauer. Seien Sie schlau und sorgen Sie vor.

Im Falle einer Scheidung Unterhalt

Vielleicht stehen ja auch Sie kurz vor einer Eheschließung und haben die rosarote Brille schon vor einiger Zeit abgelegt? Ein Ehevertrag hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern nur mit Planungs- und Handlungssicherheit. Sind sich die beiden zukünftigen Eheleute darüber im Klaren, spricht nichts mehr gegen den Gang zum Anwalt.

Sollten Sie sich für einen Ehevertrag entschlossen haben, wird Ihr Anwalt mit Ihnen alle Wünsche und Besonderheiten durchsprechen, sodass im Falle einer Scheidung Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich geregelt sind und eine- wenn natürlich nur theoretische- Scheidung ohne große Probleme über die Bühne gehen könnte.

Natürlich wünscht sich keiner eine Scheidung oder will vor der Ehe an diese Möglichkeit denken, aber wollen Sie nicht auch Ihre eigenen Besitztümer und Ansprüche schützen? Das ist völlig legitim.

Wollen Sie mit guten Gewissen und ohne Befürchtungen eine Ehe eingehen, kontaktieren Sie einfach einen im Familienrecht versierten Anwalt. Dieser kann Ihnen kompetent und beratend bei der Ausarbeitung eines Ehevertrages zur Seite stehen.